Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baufachmarkt

Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
von 8:00 Uhr bis 13.00 Uhr

Baustoffhandel

Montag bis Freitag
von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Betontankstelle

Montag bis Freitag
Von 7:00 bis 16:30 Uhr
Samstag
Von 7:00 bis 11:00 Uhr
 

Kontoeröffnung

Lieferantenkredit

Für unsere Profikunden (Bauunternehmer/Handwerker), Gewerbebetriebe, Selbstständige und Bauherren bieten wir die Möglichkeit eines Kundenkontos an

Das Kundenkonto gibt es als Barkonto und als Kreditkonto (Lieferschein):

Folgende Vorteile bietet das Kundenkonto:

  • Angebote
  • Sonderkonditionen
  • Vereinfachte Bestellung und Rückgabe von Ware
  • Führung Palettenkonto
  • Historie, wir können sehen, was Sie bereits bezogen haben
  • Das Kreditkonto bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit des Lieferantenkredites
  • Lieferantenkredit
  • Sammel- und oder Baustellenrechnungen
  • Vereinfachte Bestellung (ohne Anzahlungen)


Bei Bedarf prüfen wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten eines Lieferantekredites

Einrichtung eines Kundenkontos

Zur Einrichtung eines Kundenkontos müssen wir Ihre Identität feststellen und wir benötigen, wie Sie es von Telefongesellschaften oder Kreditinstuten kennen, Ihre Kundendaten. Wir speichern Ihre Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und beachten dabei das Bundesdatenschutzgesetz.

Bitte senden Sie uns Ihren unterschrieben Kundenkontoantrag im Original mit einer lesbaren Identitätsbescheinigung (z.B. Kopie Personalausweis).

Einfacher können wir alles mit Ihnen in unseren Verkaufsräumen erledigen, wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Durch das neue Schuldrecht ist nach § 310 BGB in Verbraucher und Nichtverbraucher zu unterscheiden, dies hat Auswirkungen auf die für Sie gültigen AGB. Die AGB liegen im Verkaufsraum aus oder können auf dieser Website unter "Rechtliches" eingesehen und ausgedruckt werden.

Kundenkontoantrag Personen

Personen, Einzelfirma und Personengesellschaft
Durch das neue Schuldrecht ist nach § 310 BGB in Verbraucher und Nichtverbraucher zu unterscheiden. Als Nichtverbraucher gelten die Personengesellschaften wie Einzelfirma, e.K., OHG, KG und die Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG usw.. Als Verbraucher gilt, wer die Waren zum persönlichen Gebrauch erwirbt.

PDF DOWNLOAD (Gewerbe)

PDF DOWNLOAD (Privat)