AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I.
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind
nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und
gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte
mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige
Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen
zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer
Kunden, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.Sofern nichts anderes vereinbart, liefern wir gem. der jeweils aktuellen Anliefer-
Preisliste zur Verwendungsstelle ohne Abladen. Ist Abladen vereinbart,
wir die Ware am Fahrzeug kostenpflichtig abgeladen, vorausgesetzt die Verwendungsstelle
ist gut und ebenerdig befahrbar. Verläßt das Fahrzeug auf
Anweisung des Käufers oder seines Beauftragten die befahrbare Verwendungsstelle,
so haftet dieser für evtl. auftretende Schäden.
3. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen
sind unverzüglich innerhalb einer Frist von 1 bis 2 Wochen anzuzeigen;
beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im
Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGB.
Bei Rücknahme oder Umtausch von Waren werden 15% des Betrages in Abzug
gebracht.
Bei Pflaster, Verblendern, Dachziegeln und Fliesen ist grundsätzlich keine
Rückgabe möglich. Bei Sonderbestellungen und Kommissionsware ist ebenfalls
grundsätzlich keine Rückgabe möglich.
4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern,
wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von
mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen (insbesondere
der eigenen Einstandspreise) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises,
steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig;
die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Wird
Banklastschriftverfahren vereinbart, stimmt der Käufer dem Bankabbuchungsauftragsverfahren
zu.
5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die
Regelung in II Ziffer 6 (Einbau der Vorbehaltsware in das eigene Grundstück)
gilt entsprechend, wobei es auf eine Gewerblichkeit nicht ankommt. Im Geschäftsverkehr
mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte gemäß den unten folgenden Ausführungen.
6. Verpackungsmaterial kann an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückgegeben
werden. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.
Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager
zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer
Benutzungsgebühr gut.
7. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien
oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen
Leistungen Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen
der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der
VOB/C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
8. Bei einem Rechnungswert unter 50,00 Euro netto erheben wir für die damit
verbundene Abwicklung und Versendung der Rechnung eine Verwaltungsgebühr
von 5,00 Euro netto.
9. Privatkunden sind gesetzlich verpflichtet Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren.
10. Gerichtsstandort ist Soest.