Öffnungszeiten  

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Baufachmarkt

Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
von 8:00 Uhr bis 13.00 Uhr

Baustoffhandel

Montag bis Freitag
von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Betontankstelle

Montag bis Freitag
Von 7:00 bis 16:30 Uhr
Samstag
Von 7:00 bis 11:00 Uhr
 

Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

  • Mein Haus

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. 

Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit.

Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür steuersparend absetzen.

Dies gilt sowohl für das eigene Grundstück als auch für den angrenzenden öffentlichen Raum: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und deren Rechnung von der Steuer abziehen – im Rahmen der vorgesehenen Summen und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die Lohnkosten ausweist und per Überweisung beglichen wurde.